Ankommen, aufbauen – und allerspätestens dann... das erste Bierchen schlürfen! Wer das kühle Blonde beim Campen genauso liebt und lebt wie wir – der muss jetzt stark sein: Laut den jüngsten Gesetzesentwürfen könnte das Biertrinken im Wohnmobil auf dem Campingplatz bald verboten werden! 😱

Grund daran ist eine neue Bewertung des Bundesverkehrsministeriums: Auf vielen Campingplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Ein geparktes Wohnmobil ist rein rechtlich gesehen ein Kraftfahrzeug – mit allen damit verbundenen rechtlichen Vorschriften.

Für Camper bedeutet das: Wer sich nach einem schönen Urlaubstag (oder auch einfach zwischendurch) auf den Fahrersitz setzt, das Bier öffnet und entspannt die Füße hochlegt, der könnte laut Bundesverkehrsministeriums theoretisch gegen die StVO verstoßen – und dafür hohe Bußgelder von bis zu 500 Euro pro geöffnetem Bier risikieren.

Im Detail heißt es: Steckt der Zündschlüssel oder liegt das Keyless-Go-Gerät im Cupholder, gilt das Wohnmobil rechtlich als „betriebsbereit“. Wer in diesem Zustand sowie mit ein paar Bierchen auf dem Fahrersitz die Zeit vergisst, dem kann das als Trunkenheit im Verkehr ausgelegt werden – selbst wenn der Motor nur an ist, um zum Beispiel kurz die Heizung laufen zu lassen.

Heikel wird es besonders für WoMo-Fahrer, bei denen der drehbare Fahrersitz ein Teil der gemütlichen Sitzgruppe ist. Nach aktuellem Gesetzesentwurf muss der Fahrersitz nicht einmal in Richtung Lenkrad ausgerichtet sein – laut Bundesverkehrsministeriums signalisiert die generelle Position auf dem Fahrersitz bereits eine Startbereitschaft.

Was können Camper jetzt tun? Unsere Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, trinkt sein Bier lieber außerhalb des Fahrzeugs – zum Beispiel entspannt unter der Markise.

Besser haben es da die Wohnwagenfahrer …. Denn: Wohnwagen = Anhänger = kein Kraftfahrzeug = kein Verstoß gegen die StVO = kein Stress mit der Polizei. 😉

Ob diese Regelung wirklich kommt – und wie sie in den einzelnen Bundesländern ausgelegt wird? Wir bleiben für euch dran!

Bis dahin gilt: Schlüssel raus – und lieber nicht auf dem Fahrersitz nippen.