image

Foto: Ostseecamping Ferienpark Zierow

Das macht dein Fahrzeug zum Wohnmobil

Vorab solltest du prüfen, ob dein Fahrzeug nach den Vorschriften des Kraftfahrt-Bundesamts überhaupt als Wohnmobil eingestuft wird. Demnach gelten in erster Linie alle Fahrzeuge der Klasse M1 (das sind solche, die für die Beförderung von Personen ausgelegt sind und über maximal acht Sitzplätzen - ausgenommen dem Fahrersitz - verfügen), welche aufgrund eines Reisezwecks die sogenannte Aufbauart SA tragen, als Wohnmobil.

Doch das ist noch nicht alles. Zusätzlich müssen folgende, fest eingebaute, Ausstattungsmerkmale auf dein Fahrzeug zutreffen: Eine Sitzgelegenheit mit Tisch, ein Platz zum Schlafen, eine Gelegenheit zum Kochen sowie Stauraum für dein Gepäck oder weiteres Zubehör.

Erfüllt dein Fahrzeug diese Bedingungen, dann gilt es als Wohnmobil und entsprechende Kfz-Steuern werden fällig.  

image

Foto: Camping Sölden

Berechnung der Kfz-Steuer

Du willst herausfinden, wie tief du für die Kfz-Steuer am Ende in die Tasche greifen musst? Dann brauchst du das zulässige Gesamtgewicht (zGG) und die Schadstoffklasse deines Wohnmobils. Das zGG findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder bei älteren WoMo’s im Fahrzeugschein. Die Emissions-Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält die letzten beiden Zahlen zur Bestimmung der Schadstoffklasse. (Wichtig: Grenze des zGG – bei einem zGG über 2.800 Kilogramm kann es sich trotz gleicher Schlüsselnummer um eine andere Schadstoffklasse handeln)

Für jede angefangenen 200 Kilogramm des zGG fällt der entsprechende Steuersatz an, wobei für die ersten 2.000 Kilogramm ein höherer Steuersatz gilt. Für Wohnmobil-Oldtimer (mit H-Kennzeichen) gilt ein einheitlicher Steuersatz von 191,73 Euro.

Steuersatz nach Schadstoffklasse

Schadstoffklasse S4 oder besser

  • bis zu 2000 kg 16 Euro/angefangene 200 kg 
  • darüber 10 Euro/angefangene 200 kg
  • nicht mehr als 800 Euro

Schadstoffklasse S3 oder S2

  • bis zu 2000 kg 24 Euro/angefangene 200 kg
  • darüber 10 Euro/angefangene 200 kg
  • nicht mehr als 1000 Euro

Andere

  • bis zu 2000 kg 40 Euro/angefangene 200 kg
  • bis zu 5000 kg 10 Euro/angefangene 200 kg
  • bis zu 12000 kg 15 Euro/angefangene 200 kg
  • darüber 25 Euro/angefangene 200 kg
Beispielrechnung: WoMo mit Schlüsselnummer 36 und zGG von 2700 kg Tonnen = Schadstoffklasse S3
  • bis 2.000 kg: (2000 : 200 = 10) 10 x 24 = 240 Euro
  • restliche 700 kg (700 : 200 = 3,5) 4 x 10 = 80 Euro 
  • = jährliche Steuern 320 Euro

image

Foto: Falkensteiner Premium Camping Zadar

Steuern bei privater Vermietung

Das Campingglück teilen und nebenbei noch etwas für den nächsten Campingurlaub dazuverdienen? Klingt super, aber aufgepasst, denn auch bei der privaten Vermietung deines Wohnmobils können Steuern anfallen. Solange die Vermietung unter nicht-unternehmerischen Gesamtumständen vonstattengeht, muss aber nur die private Einkommensteuer gezahlt werden. 

Check-Liste nicht-unternehmerischen Gesamtumstände:
  • Du besitzt nicht mehrere Wohnmobile
  • Du vermietest dein WoMo nur selten und nicht lange
  • Du hast nur wenige Kunden
  • Es handelt sich nur um eine Nebeneinnahme
  • Du hast keine eigens für die Vermietung an Fremde abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Du nutzt kein Büro oder Werbung für deine Vermietungstätigkeit

Wenn du nicht mehr als 256 Euro (Freigrenze) im Jahr mit der Vermietung deines WoMo’s verdienst fällt auch keine Einkommensteuer an, alles darüber wird versteuert. Angeben musst du alle Vermietungseinkünfte unter sogenannten sonstigen Einkünften (§22 Nr. 3 EStG).

image

Foto: Comfortcamp Grän Tannheimertal

Steuervorteile bei betrieblicher Nutzung

Camping in den Arbeitsalltag zu integrieren, macht nicht nur Spaß, sondern kann dir auch steuerliche Vorteile verschaffen. Wenn dein Wohnmobil, beispielsweise für Fahrten zu und von Kunden, mindestens zehn Prozent betrieblich zum Einsatz kommt, kannst du es als Firmenwagen zulassen. Damit bei der Steuererklärung dann auch alles glattgeht, ist es wichtig ein formell und inhaltlich korrektes Fahrtenbuch zu führen, indem betriebliche und private Fahrten festgehalten werden.

So kannst du sowohl die Anschaffungskosten (monatlich per Abschreibung) als auch die laufenden Kosten (Versicherung, Tank- und Reparaturkosten etc.) für dein Wohnmobil monatlich steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Vorsteuerabzugsberechtigte können die Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter liegt die Nutzungsdauer für Wohnmobile bei acht Jahren.

image

Foto: Kaiser Camping Outdoor Resort

Doppelte Haushaltsführung: WoMo als Zweitwohnsitz

Im Herzen ist dein WoMo bestimmt sowieso schon dein zweites Zuhause, jetzt geht es daran dies auch in deiner Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Falls du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz brauchst, spricht kaum etwas dagegen, dein WoMo dafür zu nutzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das WoMo an einem Ort bleibt, zum Beispiel auf einem Dauercampingstandplatz. Für die Steuererklärung brauchst du dafür einen Nachweis, wie beispielsweise eine Rechnung mit Dokumentation der Standzeit. So kannst du anteilig Miet-, Versicherungs- oder Heizkosten zurückbekommen.

image

Foto: natürlich Hell.

Abschließend können wir nur sagen: Natürlich kostet die Anschaffung und Haltung eines Wohnmobils eine gute Stange Geld, aber mit geschickten Kniffen holst du am Ende bei der Steuererklärung wieder etwas raus. Und Spaß macht es ja sowieso, also … Camping lohnt sich!

Du suchst noch nach dem nächsten Campingplatz, auf dem dein WoMo komfortabel steht? Hier gehts zur camping.info Campingplatzsuche – egal in welchem Land, mit wem und ob Kurzurlaub oder Dauercamping.