Foto: Campingplatz Rosenfelder Strand direkt an der schönen Ostseeküste
Verbot von Wildcamping in Deutschland
Das Zelten oder Freistehen mit dem Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen gilt als “Wildcampen” und ist in Deutschland nicht erlaubt. Das gilt nicht nur für das Campen am Meer, sondern auch für den Strand von Binnenseen und andere Regionen. Das Wildcampen in Naturschutzgebieten, zu denen Nationalparks, Biosphärenreservate und Biotope gehören, ist strengstens verboten. Die Küstenbereiche in Deutschland gelten ebenfalls als Schutzgebiete, an denen das Zelten oder das Abstellen von Wohnmobilen nicht erlaubt ist.
Ähnliche Regelungen gelten auch für das Wildcampen an Binnenseen. Die Verbote können wie folgt geregelt sein:
- im Bundesnaturschutzgesetz
- in den Anordnungen des jeweiligen Ortes zum Wegegebot
- mit Verbotsschildern oder Tafeln
Das Wildcampen am Meer oder an Binnenseen wird mit Sanktionen geahndet, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Bußgelder können von 5 bis 5.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich kann die zuständige Behörde einen Platzverweis aussprechen.
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Foto: Camping an der Ostsee beim Camping- und Ferienpark Wulfener Hals auf Fehmarn
Unerlaubtes Camping auf privaten Grundstücken
Nur selten befinden sich Küstenabschnitte in Deutschland in Privatbesitz. Anders kann es mit den Ufern von Binnenseen aussehen. Das Campen auf Privatgrundstücken ist ebenso offiziell verboten. Nur, wer sich sich die Erlaubnis des Eigentümers holt, kann auch hier im Fall der Fälle campen. Und da kommt das nächste “aber”: Das ist mit dem Wohnmobil in der Regel nicht möglich, maximal kann das Zelt mit Erlaubnis des Eigentümers aufgeschlagen werden.
Tipp: Auskünfte über das Campen am Meer oder am Strand gibt das Touristenbüro oder die zuständige Behörde. Die Behörden informieren auch darüber, ob sich Gebiete in Privatbesitz befinden.
Foto: Camping Konobe in Kroatien an der Adria
Der Unterschied: Zelten und Biwakieren
Eine Alternative zum Zelten oder Campen mit dem Wohnmobil am Meer oder am Strand ist das sogenannte Biwakieren. Dabei handelt es sich um das Übernachten in der Natur ohne Wohnmobil oder Zelt. Zum Biwakieren gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen. Für das Betreten der Küstenbereiche und der Ufer von Binnenseen gilt kein Verbot, wenn es nicht ausdrücklich mit Verbotstafeln ausgewiesen ist. Daher ist auch das Schlafen dort zumindest für eine Nacht möglich, wenn lediglich ein Schlafsack oder eine Isomatte genutzt wird. Allerdings solltest du nicht in Naturschutzgebieten oder auf Privatgrundstücken biwakieren.
Wenn auch recht ungemütlich, so ist es durchaus möglich, eine Nacht am Strand auf einer Decke oder Isomatte zu verbringen. Die Strandsatzung für den jeweiligen Ort oder Strandabschnitt kann jedoch etwas anderes regeln. Auch hier bist du auf der sicheren und definitiv komfortablen Seite, wenn du dir einen Campingplatz am Meer im Vorfeld buchst.
Foto: Camp du Domaine am französischen Mittelmeer
Welche Regelungen gelten in anderen europäischen Ländern?
So verlockend, wie es klingt, in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien direkt am Meer zu übernachten, so ernüchternd ist die rechtliche Lage. In Frankreich, Spanien und Italien ist das Campen und Übernachten am Strand grundsätzlich untersagt. Das gilt auch für die Übernachtung ohne Zelt, das Biwakieren. Auch in den Niederlanden und in Dänemark ist das Campen am Strand verboten. Abhängig vom jeweiligen Land und dem Ort können Bußgelder von 50 bis 5.000 Euro drohen.
Tipp: Informationen darüber, wie es mit dem Campen am Strand in den verschiedenen Ländern aussieht, erteilt die zuständige Botschaft.
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